Leistungen: Verfahrenspflegschaften . Betreuungen . Vermögensverwaltung
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Kompetente und fürsorgliche Betreuung und Begleitung für Menschen

Verfahrenspflegschaften

Werde ich vom Gericht als Verfahrenspfleger bestellt, nehme ich die Interessen des Betroffenen in einem Verfahren wahr. Ein Verfahrenspfleger wird im Betreuungsverfahren dann bestellt, wenn sich der Betroffene nicht mehr äußern oder den Sinn und Zweck des Verfahrens nicht verstehen kann.

Der Verfahrenspfleger hat im Verfahren dieselbe rechtliche Stellung wie der Betroffene selbst. Er muss den tatsächlichen Willen des Betroffenen erforschen, um in dem Verfahren alles erklären zu können, was ansonsten der Betroffene selbst geäußert hätte.

Betreuungen

Ich unterstütze Menschen, die infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und daher vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen.

Typische Aufgaben sind:

Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung
Wohnungsangelegenheiten
Gesundheitsfürsorge
Vertretung gegenüber Behörden

Oberstes Prinzip ist die persönliche Betreuung. Das seit 1992 gültige Betreuungsrecht betont das Wohl, den Schutz und die Fürsorge der Betroffenen. Zugleich schreibt es die größtmögliche Beibehaltung der Selbstbestimmung vor. Die Betreuung ist keine Entmündigung!

Vermögensverwaltung

Können die Betroffenen ihr Vermögen nicht mehr selbst verwalten, ist auch dies vom Betreuer zu übernehmen. Die Gelder müssen besonders sicher ("mündelsicher") angelegt werden. Hierbei vergleiche ich die Angebote der verschiedenen Banken, um im Interesse des Betreuten bestmögliche Zinsen zu erhalten.

ve!be Betreuungen Stephanie Feucht